Unterhaltsreinigung
Zur Unterhaltsreinigung gehören sämtliche Reinigungsaktivitäten, die wiederholend in festgelegten Abständen in Büroräumen, im Sanitärbereich, in Fluren und Eingangsbereichen usw. ausgeführt werden. Sie ist ein wichtiger Teil im wirtschaftlichen, öffentlichen und privaten Bereich. Besonders Gewerbebetriebe, öffentliche Verwaltungen, Dienstleistungsbetriebe, Schulen, Kindertagesstätten usw. nutzen die Dienste von Reinigungsunternehmen.
Unterhaltsreinigung dient der Werterhaltung und Funktionstüchtigkeit aller Einrichtungen, aber auch dem Wohlbefinden der arbeitenden Menschen, die täglich ihre Pflicht erfüllen.
Um zufriedenstellende, materialschonende, umweltschonende und qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen, sind seriöse Reinigungsunternehmen erforderlich, die einen qualifizierten, vertrauenswürdigen und pflichtbewussten Mitarbeiterstab einsetzen.
Zur Unterhaltsreinigung gehört unter anderem:
- Reinigung der Verkehrsflächen (Grobschmutz entfernen, Geländer feucht abwischen, Hartböden mit entsprechenden Pflegemitteln reinigen, Teppichböden absaugen, Einrichtungsgegenstände abstauben und abwischen, Griffspuren beseitigen, Heizkörper feucht reinigen, Türen reinigen, Fensterbänke abwischen, Aufzüge reinigen …)
- Reinigung im Bürobereich (Hartbeläge wischen, Teppichböden absaugen, Einrichtungsgegenstände abstauben/feucht wischen, Fensterbänke feucht wischen, Türen reinigen, Heizkörper reinigen, Aschenbecher und Papierkörbe entleeren …)
- Reinigung im Sanitärbereich (Bodenfliesen, Wandfliesen, Fensterbänke, Trennwände, Waschbecken, Spiegel, WC-Becken und -sitzfläche nass desinfizierend reinigen, Türgriffe und Lichtschalter feucht desinfizierend reinigen, Abfalleimer entleeren, Toilettenpapier/Handtücher/Seife auffüllen…)